Gegendarstellung zum OZ-Artikel “Awo und Verwaltungsspitze: Fronten sind verhärtet”

Vom 28. Januar 2019. Rubriziert unter News

Sehr geehrter Herr Otto,

zum Artikel vom Sonnabend ist aus Sicht des AWO Regionalverbandes Folgendes richtig zu stellen:

1. Die Bildung von Rückstellungen für Reparaturen und Ausgestaltung sind vertraglich vorgesehen. Über die Höhe ist die Stadt jährlich exakt informiert worden.
Diese wurden bis Ende 2018 auch durch die Bürgermeisterin in den Jahresgesprächen genehmigt.

2. Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen den AWO Regionalverband existieren, entgegen den öffentlichen Äußerungen der Bürgermeisterin, nicht. Dazu wurden zwei offizielle Anfragen des AWO Regionalverbands an die Staatsanwaltschaft negativ beantwortet. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dem AWO Regionalverband, dass es keine derartigen staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den AWO Regionalverband gibt. Dies haben wir im Interview bereits dargestellt. Die Vorwürfe sind fake news, da sie gezielt manipulativ erlogen sind.

3. Seitens des AWO Regionalverbands wurde im Sozialausschuss der Stadt Bergen vorgeschlagen, die durch die Kommunalaufsicht angebotene Hilfe zur Anpassung des bestehenden Vertrages anzunehmen. Eine Kündigung und eine erneute Ausschreibung wären dann vom Tisch und wir können uns wieder unseren vertraglichen Aufgaben widmen.

4. Es ist falsch, dass es kein Interessenbekundungsverfahren für die Leistungen eine NBZ’s gegeben hat. Die Unterlagen dazu liegen den Abgeordneten und der Kommunalaufsicht vor. Es ist falsch, dass die Rechtsaufsicht auf die Rechtwidrigkeit des Betreibervertrages abgestellt hat.

Der richtige Ort um die Probleme zu richten, sind die Stadtvertretung und ihre Ausschüsse. Die Verwaltung sollte die Chancen nutzen, die auf der Hand liegen. Der AWO Regionalverband will nicht Spielball von Machtkämpfen werden und wird die StadtvertreterInnen weiter umfassend über die Sachlagen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Waedow
Geschäftsführer

Der originale Artikel der Ostseezeitung, auf den wir uns beziehen:

Rügen – 2019.01.26 – Insel Rügen – Awo und Verwaltungsspitze Fronten sind verhärtet

Aktuell geht es um Verträge und Zuschüsse der Stadt /
Auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt inzwischen dieser Fall
Von Mathias Otto

Die Stadt Bergen diskutiert über den Awo-Vertrag. Davon ist auch das Nachbarschaftszentrum betroffen. FOTO: Mathias Otto

Bergen. Der Regionalverband Rügen der Arbeiterwohlfahrt (Awo) und die Bergener Stadtverwaltung liegen im Clinch. Und das seit einem Jahr. Darüber hinaus scheinen sich die Fronten von Monat zu Monat zu verhärten. Aktuell geht es um Verträge und Zuschüsse der Stadt.

Die Awo hat von den Zuschüssen der Stadt über mehrere Jahre sogenannte Rückstellungen gebildet, eine Summe von knapp 45 000 Euro. „Das hängt damit zusammen, dass wir das Geld verwenden wollen, um damit beispielsweise größere Reparaturen am Gebäude bezahlen zu können. Wir sind mit den Zuschüssen der Stadt verantwortungsvoll umgegangen und haben bisher alles offen gelegt, was offenzulegen ist“, sagt Awo-Geschäftsführer Christian Waedow.

Das sieht Bürgermeisterin Anja Ratzke (parteilos) anders: „Die Awo hätte keine Rücklagen bilden dürfen.“ Deshalb habe die Verwaltung das Geld von der Awo zurückgefordert. „Sollte dies nicht geschehen, bleiben die jährlichen Zuschüsse an die Awo aus. Das ist das Geld der Steuerzahler“, sagt sie. Wie brisant das Thema ist, zeigt, dass sich aktuell auch die Staatsanwaltschaft mit diesem Fall beschäftigt.

Gestritten wird auch über die zu verlängernden Awo-Verträge. Konkret geht es um einen neuen Mietvertrag für die Räume des Nachbarschaftszentrums (NBZ). Auch, dass die Vereinbarung zwischen Stadt und Awo vom 26. Oktober 2004 zum 31. Dezember 2019 gekündigt und neu ausgeschrieben werden soll. Laut Bürgermeisterin wurden Fehler bei der aktuellen Vereinbarung zwischen Stadt und Awo gefunden. „Im Jahr 2004 ist außerdem keine Ausschreibung erfolgt. Es ist zudem aufgefallen, dass es Formfehler gegeben hat“, sagt die Bürgermeisterin. Sie habe parallel zu dem laufenden Verfahren eine Anwaltskanzlei beauftragt, ihr Wege aufzuzeigen, wie Versäumnisse aus der Vergangenheit zu beheben seien.

Mit 125 000 Euro bezuschusst die Stadt jedes Jahr die Projekte des NBZ. „Wir können keinen Vertrag über die gesamte Laufzeit von fünf Jahren von 625?000?Euro sprichwörtlich per Handschlag aushandeln“, so Anja Ratzke. Um für das NBZ einen rechtskonformen Vertrag zu schließen, müsse deshalb neu ausgeschrieben werden. Das würde auch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Kreises bestätigen. Hier steht unter anderem, dass vor Vertragsabschluss eine ordnungsgemäße Ausschreibung der Leistung unterblieben ist und somit das „Unterlassen der Ausschreibung somit unzweifelhaft rechtswidrig war“. Sie nimmt auch die Stadtvertreter in die Pflicht: „Sie sind schon seit Monaten in den Prozess involviert. Es fanden dazu auch mehrere Ausschusssitzungen statt.“

Stadtpräsident Matthias Ewert (CDU/FDP-Fraktion) hätte sich gewünscht, dass Probleme, die im Vorfeld aufgetaucht sind, sofort gemeinsam gelöst werden. „Wenn etwas im Argen ist, muss man reden. Dieses Thema darf man nicht ein Jahr lang liegen lassen“, sagt er. Beim NBZ werde gute Arbeit geleistet. „Hier ist ein Gefüge entstanden, dass vernünftig für die Bürger agiert. Von daher ist es wichtig, dass dieses Gefüge nicht zerstört wird.“

„Der Umgang miteinander ist nicht in Ordnung. Wir müssen mehr miteinander reden. Das heißt: Stadtvertreter, Stadtverwaltung und Verantwortliche der Awo müssen sich an einen Tisch setzen und die Probleme der Vergangenheit aufarbeiten“, fordert Stadtvertreterin Kristine Kasten (SPD-Fraktion). Vor allem vor den Hintergrund, das NBZ zu retten. „Es ist ein Projekt, dass sich gut etabliert hat in diesem Stadtteil.“ Kristine Kasten schlägt vor, den Vertrag scheibchenweise zu verlängern, „also Jahr für Jahr, mit Option auf Verlängerung.“

Für Christian Waedow gibt es nur einen Weg: Der aktuelle Vertrag „muss geheilt werden“. „Es sei denn, die Stadtvertreter lehnen dies ab. Dies kann aber nicht die Verwaltungsspitze entscheiden.“ Enrico Scharsach, Leiter des NBZ, erklärt, was passieren würde, sollte es zu einer Kündigung kommen: „Wenn dies geschehen sollte, ist auch das Mehrgenerationenhaus für Bergen Geschichte. Denn dieses Projekt ist nicht übertragbar auf einen anderen Träger. Alles würde wieder bei Null anfangen.“