Erklärung zur Barrierefreiheit von AWO-Ruegen.de
Stand 09.12.2024, 10:12

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die AWO Rügen verpflichtet sich, ihre Website awo-ruegen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen, insbesondere gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Unter anderem die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
  • Nicht alle Bilder und Grafiken haben alternative Texte
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 09.12.2024 erstellt und zuletzt am 09.12.2024 aktualisiert.
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Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Datenschutzes.
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Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Klarheit schaffen, Vertrauen gewinnen
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