
KiTa-Freiplätze
Es gibt freie Plätze in den Kindertagesstätten
• KiTa Kunterbunt Trebelehof
• Familienkita Arndtstraße in Bergen
• Familienkrippe Bahnhofstraße in Bergen… mehr zeigen
AWO-Geburtstag 35 Jahre
Aktionswoche 20.–23. Mai 2025:
• Dienstag 20. Mai ab 15:30 Uhr: Geburtstagsempfang mit Vortrag in unserer Geschäftsstelle in der Störtebekerstraße 38, Bergen Rotensee.
Gastreferentin: Frau Prof.in Christine Krüger, Hochschule Neubrandenburg
• Viele bunte Angebote unserer Kindertagesstätten:
Kita Sassnitz 20. Mai, 15-18 Uhr, Hauptstraße 13: Clown, Hausbesichtigung und mehr
• Freitag 23. Mai: Betriebsfest (interne Veranstaltung)
Wir werden 35 Jahre jung! Gemeinsam stark auf der Insel von 1990-2025!
Auf Gäste freuen sich: Der Vorstand und GF Klaus Borck, AWO Regionalverband Rügen e.V.… mehr zeigen
Mehrere Stellenangebote
im Bereich der Familien- und Erziehungsberatung, staatl. anerk. Erzieher/-in und/oder Sozialpädagoge/-in, päd. Fachkraft (Sozialpädagoge/in, Erzieher/in oder vergleichbare Professionen)… mehr zeigen
Bald gibt es weitere Neuigkeiten
Gut Ding will Weile haben! Wir arbeiten daran, Ihnen spannende Informationen zu liefern. Schauen Sie hier gerne regelmäßig vorbei.
AWO "Boddenhus" Lietzow - Sozialpäd. Wohngruppe auf Rügen
Was bieten wir an?
Unsere stationäre Einrichtung gehört neben fünf weiteren Wohngruppen zum Erziehungshilfeverbund der AWO – Soziale Dienste Rügen gGmbH. Die ländliche Lage der Sozialpädagogische Wohngruppe „Boddenhus Lietzow“ bietet vielfältige Spiel-, Abenteuer- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Der Ort Lietzow ist der Eingang zur Halbinsel Jasmund und sehr schön gelegen. Die Schulen im Landkreis Vorpommern-Rügen sind gut über öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen.
Die Einrichtung hält 9 Plätze für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige auf folgender Rechtsgrundlage vor:
1. Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII
2. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen nach § 35a SGB VIII
3. Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII i.V.m. §§ 34, 35 a SGB VIII
4. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen lt. § 42 SGB VIII
Für wen ist das Anbebot?
Bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erfolgt die Aufnahme ab einem Alter von 12 Jahren.
Eine Prüfung seitens des Leistungsanbieters erfolgt insbesondere bei Bedarfslagen:
- wie Behinderungen, die spezifischer pflegerischer und baulicher Maßnahmen bedürfen
- bei Kindern/ Jugendliche in einem besonderem physischen und/oder psychischem Gesundheitszustand
- bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
- bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Wie arbeiten wir?
- Kinder brauchen die Annahme ihrer Person und ihrer Herkunft sowie einen sicheren Betreuungsrahmen. Deshalb sind „Spielregeln“ des Zusammenwirkens zwischen Eltern und Erzieher so wichtig und notwendig.
- Ein strukturierter Tagesablauf und gemeinsam erarbeitete Regeln bilden den Rahmen der sozialpädagogischen und ansatzweise sozialtherapeutischen Arbeit.
- Der innere Kern unserer pädagogischen Arbeit besteht darin, auf die Stärkung der Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit hinzuwirken.
- Die Kinder und Jugendlichen sind in verschiedene Bereiche der Alltagsorganisation eingebunden.
- Jeder hat individuelle Freiräume. Geregelte Abläufe und Regeln werden flexibel eingesetzt und mit zunehmendem Alter bzw. Aufenthalt durch die Übertragung von Eigenverantwortung ersetzt. Freizeitaktivitäten werden gemeinsam geplant und abgesprochen.
- Besonderes Augenmerk wird auf die Elternarbeit gelegt, um familiäre Kontakte und Beziehungen aufrecht zu erhalten bzw. zu aktivieren.
Wer gehört zum sozialpädagogischen Team?
- staatlich anerkannte Heilerzieherinnen und Erzieherinnen
- ein Dipl. Sozialpädagoge
- ein staatlich anerkannter Ergotherapeut und Erzieher
![Sozialpädagogische und[[br]]-therapeutische Arbeit](/upload/2024-02/xlarge/2780d7902b185fd5.webp)
-therapeutische Arbeit











